UNSERE LEISTUNGEN FÜR SIE:

Was ist die 1:1-Betreuung?

„1:1-Betreuung“ bedeutet, dass sich eine Pflegefachkraft nur um einen Patienten bzw. eine Patientin kümmert. Das heißt, dass es pro Patientin oder Patient ein Pflegeteam gibt, das sich die Betreuung untereinander aufteilt.

Anspruch auf eine 1:1-Betreuung haben nicht nur Menschen, die außerklinisch Intensivpflege erhalten und ambulant gepflegt werden, sondern auch Menschen mit Behinderungen, psychiatrischen Erkrankung oder ausgeprägter Adipositas. Auf diese Weise wird Menschen mit einer Behinderung die Teilhabe an Gesellschaft, Beruf und Familie sowie ein unabhängiges und selbstbestimmtes Leben ermöglicht.

Die rechtlichen Grundlagen der häuslichen Pflege sind in §37 SGB V und SGB XI geregelt. Dabei betrifft der §37 SGB V die Behandlungspflege der Patientinnen und Patienten, das SGB XI die Grundpflege.

Darüber hinaus kann die Assistenz Pflege über Anlage E Ergänzungsvereinbarung zum Rahmenvertrag gemäß § 75 Abs. 1 und 2 SGB XI zur vollstationären Pflege abgerechnet werden.

Außerklinische Intensivversorgung ist ein komplexes, individuell abzustimmendes ambulantes Leistungsangebot. Pflegefachkräfte überwachen im Rahmen der außerklinischen Intensivpflege beispielsweise die Atem- und Herz-Kreislauf-Funktionen, bedienen ein Beatmungsgerät und setzen Inhalations- und Absauggeräte ein.

Was ist eine Assistenz in der Pflege? Persönliche Assistenz (auch Assistenzpflege genannt) ist die Erbringung individueller Dienstleistung, die Menschen mit einer Behinderung die Teilhabe an Gesellschaft, Beruf und Familie ermöglicht und somit auch ermöglicht ein unabhängiges und selbstbestimmtes Leben zu führen.

Die rechtlichen Grundlagen der häuslichen Intensivpflege sind in §37 SGB V und SGB XI geregelt. Dabei betrifft der §37 SGB V die Behandlungspflege der Patientinnen und Patienten, das SGB XI die Grundpflege.

Vorteile der 1:1-Betreuung

Durch die 1:1-Betreuung können die Pflegefachkräfte optimal auf die Bedürfnisse und Wünsche ihrer Patientinnen und Patienten eingehen: Sie haben nicht nur genug Zeit für die Pflege, sondern auch dafür, die pflegebedürftigen Menschen kennen zu lernen, was ein viel stärkeres Miteinander und damit auch ein tieferes Verständnis für die Situation der Pflegebedürftigen fördert – nicht nur in pflegerischer, sondern gerade auch in menschlicher Hinsicht.

Auch Angehörigen-Arbeit kann in der 1:1-Betreuung viel besser geleistet werden als in anderen Pflegeformen.

Aufgaben der 1:1-Betreuung

Im Vordergrund der 1:1-Betreuung steht die ganzheitliche Versorgung des pflegebedürftigen Menschen. Was die konkrete Pflege betrifft, so bedeutet das, dass sowohl Grundpflege als auch Behandlungspflege sowie die hauswirtschaftliche Versorgung vollbracht werden.

Grundpflege (SGB XI):

Die Grundpflege umfasst alle pflegerischen Tätigkeiten, die sich auf die Körperpflege, die Ernährung sowie die Mobilität des pflegebedürftigen Menschen beziehen. Grundpflege umfasst pflegerische Hilfen aus folgenden Bereichen:

  • Körperpflege: Hilfe beim Waschen, Duschen, Baden, bei der Zahnpflege, beim Kämmen, Rasieren sowie bei der Darm- und Blasenentleerung
  • Ernährung: Hilfe bei der mundgerechten Zubereitung und Nahrungsaufnahme
  • Mobilität: Hilfe beim Aufstehen und Zu-Bett-Gehen, Umlagern, An- und Auskleiden, Gehen, Stehen, Treppensteigen sowie Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung/Pflegeeinrichtung.

Behandlungspflege

Die Behandlungspflege betrifft alle Maßnahmen, die sich auf die Behandlung der Krankheit des Patienten beziehen. Die Behandlungspflege wird von einem Arzt angeordnet und von der Krankenkasse getragen, nicht von der Pflegeversicherung. Behandlungspflege umfasst:

  • Verbandswechsel / Wundversorgung
  • Medikamentengabe, Stellen von Medikamenten
  • Injektionen- s.c und i.m.
  • Blutzucker-/ Blutdruckkontrolle
  • Stoma-Versorgung
  • Versorgung von Sonden und Kathetern
  • Kompressionsverbände
  • Kompressionsstrümpfe An- und Ausziehen
  • Portversorgung ( Parenterale Ernährung )
  • Tracheal-Versorgung ( Pflege und Wechsel der Tracheotomie )
  • Absaugen der Atemwege
  • Palliative Versorgung

und vieles mehr…

Portversorgung

Portsysteme können zu einer erheblichen Verbesserung der Lebensqualität von chronisch kranken Patienten führen. Insbesondere in der Seniorenpflege werden Portsysteme zur Sicherstellung unterschiedlicher Therapieformen genutzt. Wir als ambulanter Pflegedienst HansaMed haben uns darauf spezialisiert und versorgen Pat. mit Port, PEG, PEJ, künstlicher Darmausgang und Trachealkanülen (nicht beatmungspflichtig!!)




Verhinderungspflege, Urlaubspflege etc.

Wenn Sie einmal Urlaub brauchen oder aus verschiedenen Gründen nicht die Möglichkeit haben Ihren Angehörigen zu betreuen, unterstützen wir Sie gerne.

Hauswirtschaftliche Versorgung

Unter der hauswirtschaftlichen Versorgung versteht man Tätigkeiten, die den Haushalt des pflegebedürftigen Menschen betreffen, also das Reinigen der Häuslichkeit, Kochen, Einkaufen etc. Sie beinhaltet:

  • Einkaufen
  • Kochen, z.B. Zubereitung der Nahrung, wie Aufstellen eines Speiseplans unter Berücksichtigung von Alter und Lebensumständen.
  • Reinigen der Wohnung
  • Spülen
  • Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidu


Zusätzliche Betreuungsleistungen

Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich. Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden, können von uns sogenannte zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Anspruch nehmen. Diese sollen die Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen unterstützen, zum Beispiel um eine Betreuung im Alltag sicherzustellen oder zur Unterstützung bei der hauswirtschaftlichen Versorgung oder der Organisation des Pflegealltags.

Welche Angebote können genutzt werden?

Die große Vielfalt der Angebote ermöglicht eine auf die individuellen Bedürfnisse der Einzelnen zugeschnittene Unterstützung:

  • Beaufsichtigung von Pflegebedürftigen, um Angehörigen und Pflegepersonen eine „sichere“ Auszeit zu ermöglichen.
  • Mobilisation in Begleitung, wie z. B. Spazierengehen, Gehübungen mit Rollator oder anderen Gehhilfen, Bewegungsübungen
  • Unterstützung bei sinnvoller Beschäftigung, wie z. B. gemeinsames Lesen, Gesellschaftsspiele, gemeinsames Kochen oder Backen, Biografie Arbeit, etc.
  • Begleitung bei Unternehmungen zu Fuß, wie z. B. Arztbesuch, Behördenbesuch, Einkäufen und Apothekengang
  • etc.


Individuelle Beratung

Für alle Fragen, wie z.B. Leistungen der Pflegekassen, Krankenkassen, der behördlichen Altenhilfe und etc. stehen wir beratend zur Seite.

24 STUNDEN AM TAG

sind unsere Pflegeteams für Sie da